Definitionen
Palliativstation:
- Anschluss an ein Krankenhaus
- Behandlung von Patienten mit fortgeschrittener, nicht heilbarer Krankheit
- Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes notwendig
- begrenzte Zeitspanne
- medizinischer Grund für eine Einweisung
- Ziel: Schmerzbekämpfung, Behandlung von Symptomen, Verbesserung der Lebensqualität
- nach Erreichen der Ziele Weiterbehandlung in gewohnter Umgebung / zu Hause
- Kostenerstattung durch Krankenkasse
Hospiz:
- Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener, nicht heilbarer Krankheit
- Versorgung zu Hause oder im Krankenhaus nicht mehr möglich
- Anmeldung selbst / durch Angehörige / durch behandelnden Arzt / durch Pflegedienst / durch SAPV-Dienst / durch Krankenhaus
- Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig
- Würdevolle und selbstbestimmte Gestaltung des Sterbens
- Kostendeckung durch kombinierte Kostenübernahme von Kranken- und Pflegekasse
Palliativdienste:
- Palliativmedizinischer Konsiliardienst im Krankenhaus
- Palliative Care in Pflegeheimen
- Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
- Hausärzte mit palliativmedizinischem Basiswissen
- Fachärzte mit palliativmedizinischem Basiswissen
- Ambulante Pflegedienste
- Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter der örtlichen Hospizgruppen
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- speziell palliativmedizinisch geschultes Team aus Pflegekräften und Ärzten mit 24-h-Rufbereitschaft