Palliativstation:

  • Anschluss an ein Krankenhaus
  • Behandlung von Patienten mit fortgeschrittener, nicht heilbarer Krankheit
  • Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes notwendig
  • begrenzte Zeitspanne
  • medizinischer Grund für eine Einweisung
  • Ziel: Schmerzbekämpfung, Behandlung von Symptomen, Verbesserung der Lebensqualität
  • nach Erreichen der Ziele Weiterbehandlung in gewohnter Umgebung / zu Hause
  • Kostenerstattung durch Krankenkasse


Hospiz:

  • Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener, nicht heilbarer Krankheit
  • Versorgung zu Hause oder im Krankenhaus nicht mehr möglich
  • Anmeldung selbst / durch Angehörige / durch behandelnden Arzt / durch Pflegedienst / durch SAPV-Dienst / durch Krankenhaus
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig
  • Würdevolle und selbstbestimmte Gestaltung des Sterbens
  • Kostendeckung durch kombinierte Kostenübernahme von Kranken- und Pflegekasse

 

Palliativdienste:

  • Palliativmedizinischer Konsiliardienst im Krankenhaus
  • Palliative Care in Pflegeheimen
  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
    • Hausärzte mit palliativmedizinischem Basiswissen
    • Fachärzte mit palliativmedizinischem Basiswissen
    • Ambulante Pflegedienste
    • Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter der örtlichen Hospizgruppen
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
    • speziell palliativmedizinisch geschultes Team aus Pflegekräften und Ärzten mit 24-h-Rufbereitschaft